AGB


AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von M.Kaster, Photodesign-KH, Bad Kreuznach.

Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur

Kenntnis zu nehmen.


I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen M.Kaster erteilten Aufträge. Sie gelten

als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in

welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen

(Papierbilder, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).


II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des

Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen

Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich

etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine

Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den

Fotografen.

5. Der Besteller eines Bildes im Sinne von § 60 UrhG hat das Recht, das Lichtbild zu

vervielfältigen, jedoch nicht das Recht zur Verbreitung und Veröffentlichung (Internet,

Printmedien usw.), wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden

sind.

6. Im Falle der gestatteten Verwertung der Lichtbilder muß der Fotograf, sofern nichts anderes

vereinbart wurde, als Urheber „Foto: www.photodesign-kh.de“ erkennbar genannt werden. Eine

Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz.

7. Die Negative bzw. die Original-Bilddateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe an

den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Auftraggeber erhält ein bestelltes

Bild immer als Kopie in digitaler Form und in hoher Auflösung.


III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als

vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten

(Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten usw.)

sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise aus.

Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG.

2. Nach Auftragserteilung ist vom Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung zu leisten. Die

Höhe des Betrages wird ihm bei Terminvereinbarung mitgeteilt.

3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in

Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder

gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden

Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Rechnungen, die nach Ablauf der in der

Mahnung angegebenen Frist nicht bezahlt sind, übergibt der Fotograf ohne weitere Mitteilung an

einen Rechtsanwalt.

Dessen Kosten gehen voll zu Lasten des säumigen Auftraggebers.

4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des

Fotografen.

5. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der

Gestaltung der Lichtbilder gegeben,  sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie

der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die

Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene

Arbeiten.


IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen

Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz

und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder

seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden

an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der

Fotograf wenn nichts anderes vereinbart wurde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Negative oder digitale Bilddateien nach Beendigung eines

Auftrags zu verwahren.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen

der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Bilder, Filmen und Vorlagen erfolgt auf

Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Er kann bestimmen, wie und durch wen der Versand

erfolgen soll.


V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf

nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen,

sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.
Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden-

oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf

Schadenersatzansprüche geltend machen.

2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen

bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober

Fahrlässigkeit.

3. Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Lichtbilder

beim Fotografen eingehen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als verbindlich angenommen.

4. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem

Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno 3 bis 7 Tage vor dem

gebuchten Termin 50 %, ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch

keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten

usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.


VI. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-

Datenbanken und in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des

Auftraggebers bestimmt sind,  ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem

Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat,

bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

3. Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass

die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung des Fotografen benutzt werden dürfen, z. B. im Internet,

in Printmedien oder in Veröffentlichungen z. B. in Buchform. Andere Vereinbarungen bedürfen der

Schriftform.


VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können

gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt

gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


VIII. Preisliste
Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei allen unseren Leistungen

und Produkten um Brutto-Preise, ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer. Alle Serien beinhalten

eine CD mit den ausgewählten Bilddaten und dadurch vor allem die Übertragung von

Nutzungsrechten, in jedem Fall dem Vervielfältigungsrecht.

 

IX. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Kreuznach als Betriebssitz des Fotografen. Vorbehalten

wird das Recht, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.