AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von M.Kaster, Photodesign-KH, Bad Kreuznach. Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur
Kenntnis zu nehmen.
als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen
(Papierbilder, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos usw.).
Urheberrechtsgesetzes zu.
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine
Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Fotografen. vervielfältigen, jedoch nicht das Recht zur Verbreitung und Veröffentlichung (Internet, Printmedien usw.), wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden
sind. vereinbart wurde, als Urheber „Foto: www.photodesign-kh.de“ erkennbar genannt werden. Eine
Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz. den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Der Auftraggeber erhält ein bestelltes
Bild immer als Kopie in digitaler Form und in hoher Auflösung. vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten usw.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise aus.
Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG.
Höhe des Betrages wird ihm bei Terminvereinbarung mitgeteilt. Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Rechnungen, die nach Ablauf der in der Mahnung angegebenen Frist nicht bezahlt sind, übergibt der Fotograf ohne weitere Mitteilung an einen Rechtsanwalt.
Dessen Kosten gehen voll zu Lasten des säumigen Auftraggebers.
Fotografen. Gestaltung der Lichtbilder gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie
der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene
Arbeiten. Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der
Fotograf wenn nichts anderes vereinbart wurde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Auftrags zu verwahren.
der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Er kann bestimmen, wie und durch wen der Versand
erfolgen soll. nicht zu vertreten hat, um mehr als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen,
sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf
Schadenersatzansprüche geltend machen. bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
beim Fotografen eingehen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als verbindlich angenommen. Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %, ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten
usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen. Datenbanken und in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem
Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung des Fotografen benutzt werden dürfen, z. B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z. B. in Buchform. Andere Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. und Produkten um Brutto-Preise, ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer. Alle Serien beinhalten eine CD mit den ausgewählten Bilddaten und dadurch vor allem die Übertragung von Nutzungsrechten, in jedem Fall dem Vervielfältigungsrecht.
IX. Schlussbestimmungen wird das Recht, die AGB zu ergänzen oder zu ändern. |